Wird die Lebensversicherung durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufgelöst, respektive nachträglich Widerrufen, dürfen die Lebensversicherer Abschluss- und Verwaltungskosten nicht den Versicherten verrechnen. So das neuste Urteil vom 29. Juli des BGH mit den Aktenzeichen IV ZR […]